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Hüpfburgvermietung Stralsund

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteile aller
Vertragsverhältnisse zwischen der Firma DAPA GmbH
(nachfolgend Vermieter genannt) und Ihrem Vertragspartner (nachfolgend Mieter
genannt). Zusätzlich oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
Der Mieter bestätigt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von diesen
Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an.


2. Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen.


3. Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die
Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten als nicht erfolgt.
Ein Auftrag kommt durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den
Mieter und den Vermieter zustande.


4. Bei Rücktritt des Vertrags durch den Mieter bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
fallen 50% Stornogebühren an, bei Rücktritt bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
25% Stornogebühren in Höhe des Gesamtauftragswertes. Bei Rücktritt am
Veranstaltungstag oder am Vortag fallen 100% Stornogebühren an.
Außerordentliche Sonderleistungen außerhalb der reinen Gerätemiete (dazu gehören
z.B. Branding der Module, Hotelkosten, Angebote von Drittanbietern, wie z.B.
Kinderschminken) können bei Vertragsrücktritt jederzeit dem Mieter komplett belastet
werden.


5. Die Rechnungen sind, falls nichts anderes vereinbart wurde, am Tage der Abholung
der Geräte od. am Tage der Veranstaltung in bar ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach
Absprache kann die Bezahlung auch auf Rechnung erfolgen (per Überweisung).


6. Bei Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände, hat der Mieter unverzüglich
erkennbare Mängel zu prüfen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Die
Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung der Funktionstüchtigkeit u. v.
vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.


7. Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese
verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle.
Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sind vom Mieter zu beachten. Der
Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass mindestens eine erwachsene Person permanent
zur Betreuung der Mietgegenstände abgestellt wird. Bei Beschädigungen werden die
Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die
Reparatur durch den Mieter ist nicht statthaft. Werden Geräte stark verschmutzt oder
nass zurückgegeben, so wird ein Reinigungsaufwand in angemessener Höhe dem
Mieter in Rechnung gestellt. Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen
übernimmt unser Unternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen
Daten. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Daten unserer Kunden in einer
Datenbank zu sammeln, zu speichern und sie im Rahmen unseres Unternehmens
beliebig zu nutzen.


8. Alle von dem Vermieter beaufsichtigten Leistungen sind im Umfang der
Aufsichtsführung haftpflichtversichert. In diesem Fall steht den Betreuern, die durch
den Vermieter gestellt werden an einem Veranstaltungstag (6 Std) drei 15 minütige
Pausen zu. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das
Nichtstattfinden oder das nicht richtig funktionieren von Veranstaltungen oder
Geräten verschuldet wurden. Kann ein bestätigter Termin von dem Vermieter nicht
eingehalten werden, werden bereits gezahlte Leistungen zurückerstattet. Dem
Vermieter entstehen dabei keine weiteren Kosten. Der Vermieter übernimmt keine
Haftung oder Schadensersatz für Unregelmäßigkeiten und Ausfällen von Leistungen
die Dritte, insbesondere Vorlieferanten, zu vertreten haben.


9. Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau, sowohl die Zufahrt mit
großem Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist. Für den
Aufbau der Geräte wird eine ebene, saubere Fläche benötigt, z. B. Gras, Teer, Asphalt.
Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt
werden muss, so obliegt dies dem Mieter. Evtl. anfallende GEMA- Gebühren trägt der
Mieter. Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV Abnahme vor Ort trägt der
Veranstalter/ Mieter diese Mehrkosten.
Der Mieter stellt qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau, sofern dies in der
Auftragsbestätigung erwähnt ist. Zu Werbezwecken werden bei unseren
Veranstaltungen Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit Vertragsabschluss gibt der
Auftraggeber seine Einwilligung zur Speicherung, für Werbemaßnahmen und
Veröffentlichung der Aufnahmen

10. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berücksichtigt.
Gerichtsstandort ist Stralsund


Stand 01/2024